Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ des Landes Schleswig-Holstein ist gestartet.

Programmteil 1 – bietet Kommunen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro und fachliche Leitplanken für die Planung und Gestaltung von Baugebieten. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Erfüllung von festgelegten Qualitätskriterien. So sollen die Entwicklungs- und Flächenpotenziale, die in vielen Kommunen noch schlummern, geweckt werden und lebendige, attraktive, gemischte Wohnquartiere überhaupt erst ermöglichen.

Programmteil 2 – richtet sich direkt an Privathaushalte, die Wohneigentum bilden wollen und indirekt an Planer, Architekten und Bauträger. Zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Quartiersbebauung entstehen, sollen mit einem Zuschuss von 6.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung dafür sind energie- und ressourcensparende, flächensparende, mitwachsende und flexibel nutzbare Bauweisen.

Die unterschiedlich gemischten Quartiere sollen als gute Beispiele für „neue Perspektiven“ im Wohnungsbau im ganzen Land Vorbild sein. Beide Förderangebote können unabhängig voneinander oder auch gebündelt genutzt werden. Durch das Programm sollen Qualitätskriterien befördert werden. Wer sich mit der privaten Grundstücksfläche und dem Ressourcenverbrauch begrenzt, wer Beiträge und Interesse an Teilhabe an einem Siedlungszusammenhang mitbringt, soll hier unterstützt werden.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Für den Programmteil 1 an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Herrn Gerhard Petermann. Für den Programmteil 2 an die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Die Anträge können formlos gestellt werden, sollen sich aber an den Qualitätskriterien orientieren, die hier aufgeführt sind.

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