18. Januar 2024
NEWS: Soziale Wohnraumförderung SH wird aufgestockt und Antragspause
Die Wohnraumförderung des Landes fĂŒr den Mietwohnungsbau wurde bereits in 2023 sehr stark nachgefragt, so dass die Anzahl mit ca. 2.000 geförderten Wohneinheiten im Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt werden konnte. FĂŒr 2024 stehen ausreichend Fördermittel zur VerfĂŒgung, um ca. 1.900 Wohneinheiten zu fördern.
Die Landesregierung hat dazu am 17. Januar 2024 informiert, dass das Fördervolumen wie im Vorjahr wieder aufgestockt wird und betont: âDie zusĂ€tzliche Förderung in Höhe von 100 Mio. Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung.â
Die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€Ăes Bauen (ARGE) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) sind derzeit damit beschĂ€ftigt, die zahlreich eingegangenen FörderantrĂ€ge, die bereits einen GroĂteil des Fördervolumens fĂŒr das Jahr 2024 binden, zu bearbeiten.
Deshalb werden im Zeitraum vom 17.01. bis 31.08.2024 keine ErstgesprĂ€che fĂŒr neue Projekte bei der ARGE gefĂŒhrt und keine neuen FörderantrĂ€ge bei der IB.SH entgegengenommen.
Laufende Projekte werden in dieser Zeit von der ARGE und der IB.SH weiterhin mit voller Kraft begleitet. FörderantrÀge, die vor dem 17. Januar 2024 eingereicht wurden, sind innerhalb von sechs Monaten zu vervollstÀndigen, damit eine Förderzusage zeitnah erteilt werden kann.
Neue FörderantrĂ€ge können fĂŒr restliche Fördermittel aus 2024 und insbesondere fĂŒr das Förderjahr 2025 ab 01.09.2024 entgegengenommen werden. Angesichts des auch zukĂŒnftig erwarteten hohen Antragsvolumens wird sich die Förderung dann noch stĂ€rker darauf fokussieren mĂŒssen, Projekte zu fördern, die besonders geeignet sind, die Ziele der Sozialen Wohnraumförderung des Landes zu erfĂŒllen. DafĂŒr werden zeitnah die Förderbestimmungen durch zusĂ€tzliche QualitĂ€tsmerkmale ergĂ€nzt. Zudem wirkt die ARGE in ihrer Beratung auf eine noch stĂ€rkere Kosteneffizienz beim Bauen hin.