Neue Förderschwerpunkte für die Landesförderung im Mietwohnungsbau

Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wird weiterhin sehr stark nachgefragt. Bereits im Januar hatten wir darüber informiert, dass alle Fördermittel des Jahres 2024 (einschließlich der Aufstockung um 100 Mio. Euro durch das Land) in konkreten Wohnungsbauprojekten für ca. 1.900 Wohneinheiten gebunden wurden.

Ab sofort können wieder Förderanfragen für Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 gestellt werden. Das Formular mit den aktuell festgelegten Förderbedingungen und zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch mit der ARGE finden Sie hier. Mailen Sie dieses bitte ausgefüllt an: mail@arge-ev.de.

Grundlage der Baukostenbewertung ist der offiziell eingeführte Regelstandard, dessen Definition und alle Infos hierzu Sie hier finden.

Das Fördervolumen wird nach derzeitigem Stand ausreichen, um ca. 1.000 Wohneinheiten zu fördern.

Förderanträge müssen mit einer aktuellen kommunalen Stellungnahme und einem aktuellen Vermerk der ARGE versehen werden. Zudem müssen Förderanträge innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.

Telefonische Terminanfragen können nicht bearbeitet werden.