Zur ARGE // eV

Was macht die ARGE e.V.?

Bau- und Wohnberatung // Technische QualitÀtssicherung Angewandte Bauforschung // Projektbegleitung Zertifizierung // Optimierung und Praxiskonzepte Technische QualitÀtssicherung Angewandte Bauforschung // Projektbegleitung Zertifizierung // Optimierung und Praxiskonzepte

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Was macht die ARGE SH?

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Neue Förderschwerpunkte fĂŒr die Landesförderung im Mietwohnungsbau

Die Wohnraumförderung des Landes fĂŒr den Mietwohnungsbau wird weiterhin sehr stark nachgefragt. Bereits im Januar hatten wir darĂŒber informiert, dass alle Fördermittel des Jahres 2024 (einschließlich der Aufstockung um 100 Mio. Euro durch das Land) in konkreten Wohnungsbauprojekten fĂŒr ca. 1.900 Wohneinheiten gebunden wurden. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€ĂŸes Bauen (ARGE) bearbeiten aktuell mit Hochdruck diese FörderantrĂ€ge.

Förderanfragen fĂŒr Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 können wieder ab 1. September 2024 gestellt werden. Das Fördervolumen wird nach derzeitigem Stand ausreichen, um ca. 1.000 Wohneinheiten zu fördern. FörderantrĂ€ge mĂŒssen dann mit einer aktuellen kommunalen Stellungnahme und einem aktuellen Vermerk der ARGE versehen werden. Zudem mĂŒssen FörderantrĂ€ge innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.

Das Innenministerium des Landes (MIKWS) hat Ende MĂ€rz die Kommunen informiert, dass diese vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln mit Blick auf die kommunale Planungshoheit noch enger in die Vergabe von Fördermitteln fĂŒr den Mietwohnungsbau vor Ort eingebunden werden. Außerdem benennt das MIKWS drei neue Kriterien, die in die Förderrichtlinien aufgenommen werden:

  1. 1. Es sollen nicht mehr als 80, aber auch nicht weniger als 6 Wohneinheiten in einem Projekt gefördert werden.
  2. 2. In einem Projekt sollen maximal 70 % der Wohneinheiten gefördert werden.
  3. 3. Grundlage der Baukostenbewertung ist zukĂŒnftig der „Regelstandard“, welcher aktuell durch die ARGE finalisiert wird. ARGE Regelstandard Erleichtertes Bauen Definitionen zum Regelstandard Erleichtertes Bauen

Das MIKWS stellt zudem klar, dass eine Reduktion der FörderintensitÀt explizit nicht vorgesehen ist.

Schleswig-Holsteinische BaugesprĂ€che 2024 erfolgreich durchgefĂŒhrt.....

Mit dem 56. Schleswig-Holsteinischen Bau- und Vergaberechtstag sind die diesjÀhrigen BaugesprÀche 2024 gestartet.
Über folgende Themen wurde referiert:
/ Anerkannte Regeln der Technik, technische Baubestimmungn und Regelwerke
/ Praxis Report 2024
/ Digitalisierung der Lieferkette im Bausotff-Fachhandel am Beispiel des digitalen Lieferscheins
/ Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen mit einem Leistungsprogramm.

Mittwoch, 13.03.24 “E wie Einfaches und Erleichertes Bauen”
Inhalte
/ Effizient und einfach bauen
/ Leitfaden, Thesen und Beispiele zum Erleichterten Bauen
/ Neue Angebote fĂŒr den Wohnungsbau - die GdW Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen
/ CONCEPT - gefördert bauen neu gedacht

Dienstag, 19.03.24 "GebĂ€ude und Stadt - Resilienz und Ressource / Nachhaltiges Bauen”
Inhalte u.a.
/ Urban Mining - LAGA M23 Garant fĂŒr ein sicheres Recycling
/ Das GEG und die GebÀudeeffizienzrichtlinie - Leitplanken der WÀrmewende
/ Herausforderung WÀrmewende im lÀndlichen Raum - Strategien und Umsetzung
/ Soziale Resilienz - konzeptionelle AnnÀherungen an ein hehres Ziel

Dienstag, 26.03.24 "Alte und neue Baustoffe und Technik - Potentiale und Möglichkeiten”
Inhalte u.a.
/ Wo steht der Lehmbau?
/ Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz von Zement und Beton
/ Energiewende - Chancen der Herausforderungen im Bestand

Die VortrÀge finden Sie hier

Das Kieler Modell – eine bereits erprobte Idee fĂŒr den kurzfristigen Bedarf, flexibel umnutzbar zu bezahlbarem Wohnraum

Das „Kieler Modell“. Im Jahr 2015 fĂŒr den damaligen, hohen Wohnungs- und Unterbringungsbedarf entwickelt, ist auch jetzt fĂŒr die aktuelle hohe Wohnraum- und Unterbringungsnachfrage anwendbar. Bei dem Kieler Modell handelt sich um eine Typologie, die an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, auch in der Ausgestaltung, Kubatur und Architektur angepasst werden kann. Unter Ausnutzung aller Rationalisierungsmöglichkeiten ist es, auch derzeit als GebĂ€ude fĂŒr ca. 2.600,00 – 2.800,00 € Bauwerkskosten realisierbar. Das Kieler Modell ist im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung förderfĂ€hig.

Links zu Kurzinformationen:

Vortrag Dr. Astrid Holz in Bochum

https://docplayer.org/24342970-Flexible-modulartige-bauweisen-das-kieler-modell.html

Vortrag Zastrow Architekten in Kiel:

https://www.shgt.de/docs/kieler_modell_zastrow.pdf

Kurze Beschreibung bei DGfM-Deutsche Gesellschaft fĂŒr Mauerwerks und Wohnungsbau e.V.:

https://www.immoclick24.de/kurznachrichten/mit-dem-kieler-modell-schnell-oekonomisch-und-attraktiv-bauen/

Weitergehende Informationen und Systemstatik auf Anfrage bei der Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€ĂŸes Bauen e.V.

(Fotos Wankendorfer Baugenossenschaft eG – Kieler Modell in Bad Segeberg und LĂŒtjenburg)

Die Uni Bielefeld bittet um Ihre UnterstĂŒtzung......

Die FakultĂ€t fĂŒr Rechtswissenschaft der UniversitĂ€t Bielefeld beschĂ€ftigt sich gemeinsam mit dem Mieterverein Hamburg im Rahmen des interdisziplinĂ€ren Forschungsprojektes "Akzeptanz hoheitlicher Entscheidungen" mit dieser Problematik. Grundlage dieser Untersuchung stellen u.a. Infomationen ĂŒber den derzeitigen Umgang von Vermieter:innen und Mieter:innen mit diesem Thema dar. Wie werden Instandsetzungsanteile aktuell berĂŒcksichtigt? Hierzu wurde ein Fragebogen fĂŒr diese Klientel entwickelt, um Informationen zur BerĂŒcksichtigung von Instandsetzungskosten bei der Wohnraummodernisierung zu sammeln.

Vermieter:innen, die seit 2018 energetische Modernisierungsmaßnahmen angekĂŒndigt und durchgefĂŒhrt haben und Mieter:innen, deren Wohnungen modernisiert wurden, bittet die FakultĂ€t herzlich, das Projekt durch Teilnahme an der Umfage zu unterstĂŒtzen.

Den Fragebogen finden Sie hier.