1. September 2024
Neue Förderschwerpunkte fĂŒr die Landesförderung im Mietwohnungsbau
Die Wohnraumförderung des Landes fĂŒr den Mietwohnungsbau wird weiterhin sehr stark nachgefragt. Bereits im Januar hatten wir darĂŒber informiert, dass alle Fördermittel des Jahres 2024 (einschlieĂlich der Aufstockung um 100 Mio. Euro durch das Land) in konkreten Wohnungsbauprojekten fĂŒr ca. 1.900 Wohneinheiten gebunden wurden.
Ab sofort können wieder Förderanfragen fĂŒr Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 gestellt werden. Das Formular mit den aktuell festgelegten Förderbedingungen und zur Terminvereinbarung fĂŒr ein ErstgesprĂ€ch mit der ARGE finden Sie hier. Mailen Sie dieses bitte ausgefĂŒllt an: mail@arge-ev.de.
Grundlage der Baukostenbewertung ist der offiziell eingefĂŒhrte Regelstandard, dessen Definition und alle Infos hierzu Sie hier finden.
Das Fördervolumen wird nach derzeitigem Stand ausreichen, um ca. 1.000 Wohneinheiten zu fördern.
FörderantrĂ€ge mĂŒssen mit einer aktuellen kommunalen Stellungnahme und einem aktuellen Vermerk der ARGE versehen werden. Zudem mĂŒssen FörderantrĂ€ge innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.
Telefonische Terminanfragen können nicht bearbeitet werden.