22. Mai 2024
Neue Förderschwerpunkte fĂŒr die Landesförderung im Mietwohnungsbau
Die Wohnraumförderung des Landes fĂŒr den Mietwohnungsbau wird weiterhin sehr stark nachgefragt. Bereits im Januar hatten wir darĂŒber informiert, dass alle Fördermittel des Jahres 2024 (einschlieĂlich der Aufstockung um 100 Mio. Euro durch das Land) in konkreten Wohnungsbauprojekten fĂŒr ca. 1.900 Wohneinheiten gebunden wurden. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€Ăes Bauen (ARGE) bearbeiten aktuell mit Hochdruck diese FörderantrĂ€ge.
Förderanfragen fĂŒr Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 können wieder ab 1. September 2024 gestellt werden. Das Fördervolumen wird nach derzeitigem Stand ausreichen, um ca. 1.000 Wohneinheiten zu fördern. FörderantrĂ€ge mĂŒssen dann mit einer aktuellen kommunalen Stellungnahme und einem aktuellen Vermerk der ARGE versehen werden. Zudem mĂŒssen FörderantrĂ€ge innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.
Das Innenministerium des Landes (MIKWS) hat Ende MĂ€rz die Kommunen informiert, dass diese vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln mit Blick auf die kommunale Planungshoheit noch enger in die Vergabe von Fördermitteln fĂŒr den Mietwohnungsbau vor Ort eingebunden werden. AuĂerdem benennt das MIKWS drei neue Kriterien, die in die Förderrichtlinien aufgenommen werden:
- 1. Es sollen nicht mehr als 80, aber auch nicht weniger als 6 Wohneinheiten in einem Projekt gefördert werden.
- 2. In einem Projekt sollen maximal 70 % der Wohneinheiten gefördert werden.
- 3. Grundlage der Baukostenbewertung ist zukĂŒnftig der âRegelstandardâ, welcher aktuell durch die ARGE finalisiert wird. ARGE Regelstandard Erleichtertes Bauen Definitionen zum Regelstandard Erleichtertes Bauen
Das MIKWS stellt zudem klar, dass eine Reduktion der FörderintensitÀt explizit nicht vorgesehen ist.